Bundestag beschließt Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

Pressemitteilung aus dem 1. Quartal 2002 der BMA-Pressestelle des Bundesarbeitsministeriums

Der Deutsche Bundestag hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Ziel des Gesetzes ist u.a. die Modernisierung des Wahlverfahrens und eine spürbare Kostenentlastung der Unternehmen bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat.

Damit bestätigen die Abgeordneten die im Konsens erzielten Ergebnisse einer von Bundesarbeitsminister Walter Riester eingesetzten Expertengruppe aus Vertretern der Verbände und Praktikern verschiedener Unternehmen.

Im Wesentlichen sind folgende Regelungen zur Vereinfachung des Wahlverfahrens vorgesehen:

  • eine Verkleinerung der Delegiertenversammlung, indem die Zahl der Arbeitnehmer eines Betriebes, auf die ein Delegierter entfällt, von 60 auf 90 erhöht wird;
  • die Ermittlung der Kandidaten der leitenden Angestellten für den Aufsichtsrat findet nur noch in einer Abstimmung statt;
  • Einbeziehung der Sprecherausschüsse in das Wahlverfahren;
  • Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik bei der Durchführung der Wahl.

Bundesarbeitsminister Walter Riester sagte: "Ich begrüße es, dass das Parlament den Gesetzentwurf zügig beraten und verabschiedet hat. Damit kann eine große Zahl der im Jahr 2002 anstehenden Aufsichtsratswahlen bereits nach neuem Recht durchgeführt werden. Hiervon profitiert die Praxis in mehrfacher Hinsicht. Das Wahlverfahren wird zeitlich gestrafft, durch die Möglichkeit, neue Informations- und Kommunikationstechnik einzusetzen, moderner ausgestaltet und erheblich kostengünstiger."

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der ihn voraussichtlich am 22. März 2002 abschließend beraten wird. Damit kann das Gesetz in Kürze in Kraft treten. Das Gesetz schafft den Rahmen für die geplanten Änderungen der drei Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz. Es ist beabsichtigt, die neuen Wahlordnungen möglichst zeitnah zu erlassen.